Zum Hauptinhalt springen
Dienststatus
NOGA 2025·Gruppe

NOGA 22.1Herstellung von Gummiwaren

Tätigkeit der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA 2025), herausgegeben vom Bundesamt für Statistik (BFS). Der Datensatz mit Codes und dokumentierten Zuordnungen ist in Klassifikationen (399 CHF) enthalten.

Ebene
Gruppe
Roher Code: 221
Bezeichnung
Herstellung von Gummiwaren
Source · standard
NOGA 2025 · OFS / BFS · 2026

Bezeichnung mehrsprachig

Die NOGA 2025 liefert die offizielle Bezeichnung in den vier von den Schweizer Bundesbehörden verwendeten Sprachen sowie deren europäische Entsprechung.

SpracheBezeichnung
Français (fr)Fabrication de produits en caoutchouc
Deutsch (de)Herstellung von Gummiwaren
Italiano (it)Fabbricazione di prodotti in gomma
English (en)Manufacture of rubber products

NOGA- Hierarchie

Der NOGA-Code 22.1 ist in folgende Hierarchie eingeordnet (vom Allgemeinen zum Spezifischen).

EbeneCodeBezeichnung
AbschnittCVERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN
Abteilung22Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Gruppe22.1Herstellung von Gummiwaren

Direkte Unterebenen

Dieser Code gliedert sich in 2 genauere Unterebenen.

EbeneCodeBezeichnung
Klasse22.11Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen
Klasse22.12Herstellung von sonstigen Gummiwaren

Dokumentierte Zuordnungen

Verfügbare Beziehungen für NOGA 22.1 auf Grundlage von BFS- und Eurostat-Quellen. Ungefähre Zuordnungen erfordern eine Prüfung der Tätigkeit.

StandardCodeTypSource
NACE 2.1221Dokumentierte IdentitätOFS / BFS
NACE 2.0221Ungefähre Zuordnung · zu prüfenEurostat · OFS / BFS
NOGA 2008221Ungefähre Zuordnung · zu prüfenEurostat · OFS / BFS

Zwei nicht exakte Beziehungen werden nicht verkettet. Ein fehlendes Ergebnis beweist nicht, dass es keine Entsprechung gibt. Referenz · 2026.09.25

Benachbarte Codes

NOGA-Codes in der Nähe von 22.1, in derselben übergeordneten Gruppe oder auf derselben Hierarchieebene.

CodeEbeneBezeichnung
22.2GruppeHerstellung von Kunststoffwaren
21.2GruppeHerstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen
21.1GruppeHerstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
23.1GruppeHerstellung von Glas und Glaswaren
23.2GruppeHerstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren
23.3GruppeHerstellung von keramischen Baumaterialien
23.4GruppeHerstellung von sonstigen Porzellan- und keramischen Erzeugnissen
23.5GruppeHerstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips

Wofür dieser Code verwendet wird

Der NOGA-Code 22.1 wird von den Schweizer Bundesbehörden zur Klassifizierung von Unternehmen nach ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit verwendet, insbesondere:

  • Bundesamt für Statistik (BFS): Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Zählungen und Strukturstatistiken.
  • AHV-Ausgleichskassen: Klassifizierung der Arbeitgebertätigkeit bei der Anmeldung.
  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): MWST-Profilierung, Saldosteuersätze und Branchenstatistiken.
  • Handelsregister: Feld „Tätigkeiten" bei der Eintragung einer neuen juristischen Person.
  • SUVA und UVG-Kassen: Tarifierung der Unfallversicherungsbeiträge nach Risikoklasse.
  • SECO und Arbeitsmarktstatistik: Branchenanalysen und gezielte Fördermassnahmen.

Offizielle Quelle

Diese Seite gibt die Informationen des vom Bundesamt für Statistik herausgegebenen Standards NOGA 2025 wieder. Für die offizielle Fassung:

bfs.admin.ch — NOGA — Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige

NOGA auf Abruf

Fragen Sie Zuordnungen mit cross_walk im MCP-Server ohne Konto ab. Textklassifikation und andere geschützte Werkzeuge benötigen separate Berechtigungen.

MCP einbinden — gratis→

Benötigen Sie Dateien für Ihre Systeme? Der Datensatz enthält fünf Systematiken, darunter NOGA 2025, und verfügbare dokumentierte Zuordnungen. Eine Entsprechung für jedes Codepaar ist nicht garantiert. Klassifikationen-Bundle ansehen →

Diese Seite wird aus der vom Bundesamt für Statistik (BFS) herausgegebenen NOGA 2025 generiert. openswissdata.com ist nicht mit dem BFS verbunden. Offizielle Bezeichnungen mit Quellenangabe verwendet. Für die massgebende Fassung siehe bfs.admin.ch.