Zum Hauptinhalt springen
Dienststatus
NOGA 2025·Gruppe

NOGA 58.2Verlegen von Software

Tätigkeit der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA 2025), herausgegeben vom Bundesamt für Statistik (BFS). Der Datensatz mit Codes und dokumentierten Zuordnungen ist in Klassifikationen (399 CHF) enthalten.

Ebene
Gruppe
Roher Code: 582
Bezeichnung
Verlegen von Software
Source · standard
NOGA 2025 · OFS / BFS · 2026

Bezeichnung mehrsprachig

Die NOGA 2025 liefert die offizielle Bezeichnung in den vier von den Schweizer Bundesbehörden verwendeten Sprachen sowie deren europäische Entsprechung.

SpracheBezeichnung
Français (fr)Édition de logiciels
Deutsch (de)Verlegen von Software
Italiano (it)Edizione di software
English (en)Software publishing

NOGA- Hierarchie

Der NOGA-Code 58.2 ist in folgende Hierarchie eingeordnet (vom Allgemeinen zum Spezifischen).

EbeneCodeBezeichnung
AbschnittJVERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN
Abteilung58Verlagswesen
Gruppe58.2Verlegen von Software

Direkte Unterebenen

Dieser Code gliedert sich in 2 genauere Unterebenen.

EbeneCodeBezeichnung
Klasse58.21Verlegen von Computerspielen
Klasse58.29Verlegen von sonstiger Software

Dokumentierte Zuordnungen

Verfügbare Beziehungen für NOGA 58.2 auf Grundlage von BFS- und Eurostat-Quellen. Ungefähre Zuordnungen erfordern eine Prüfung der Tätigkeit.

StandardCodeTypSource
NACE 2.1582Dokumentierte IdentitätOFS / BFS
NACE 2.0582Ungefähre Zuordnung · zu prüfenEurostat · OFS / BFS
NOGA 2008582Ungefähre Zuordnung · zu prüfenEurostat · OFS / BFS

Zwei nicht exakte Beziehungen werden nicht verkettet. Ein fehlendes Ergebnis beweist nicht, dass es keine Entsprechung gibt. Referenz · 2026.09.25

Benachbarte Codes

NOGA-Codes in der Nähe von 58.2, in derselben übergeordneten Gruppe oder auf derselben Hierarchieebene.

CodeEbeneBezeichnung
58.1GruppeVerlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software
59.1GruppeHerstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos
59.2GruppeTonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
56.4GruppeVermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
56.3GruppeAusschank von Getränken
60.1GruppeHörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten
56.2GruppeCaterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
60.2GruppeFernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten

Wofür dieser Code verwendet wird

Der NOGA-Code 58.2 wird von den Schweizer Bundesbehörden zur Klassifizierung von Unternehmen nach ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit verwendet, insbesondere:

  • Bundesamt für Statistik (BFS): Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Zählungen und Strukturstatistiken.
  • AHV-Ausgleichskassen: Klassifizierung der Arbeitgebertätigkeit bei der Anmeldung.
  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): MWST-Profilierung, Saldosteuersätze und Branchenstatistiken.
  • Handelsregister: Feld „Tätigkeiten" bei der Eintragung einer neuen juristischen Person.
  • SUVA und UVG-Kassen: Tarifierung der Unfallversicherungsbeiträge nach Risikoklasse.
  • SECO und Arbeitsmarktstatistik: Branchenanalysen und gezielte Fördermassnahmen.

Offizielle Quelle

Diese Seite gibt die Informationen des vom Bundesamt für Statistik herausgegebenen Standards NOGA 2025 wieder. Für die offizielle Fassung:

bfs.admin.ch — NOGA — Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige

NOGA auf Abruf

Fragen Sie Zuordnungen mit cross_walk im MCP-Server ohne Konto ab. Textklassifikation und andere geschützte Werkzeuge benötigen separate Berechtigungen.

MCP einbinden — gratis→

Benötigen Sie Dateien für Ihre Systeme? Der Datensatz enthält fünf Systematiken, darunter NOGA 2025, und verfügbare dokumentierte Zuordnungen. Eine Entsprechung für jedes Codepaar ist nicht garantiert. Klassifikationen-Bundle ansehen →

Diese Seite wird aus der vom Bundesamt für Statistik (BFS) herausgegebenen NOGA 2025 generiert. openswissdata.com ist nicht mit dem BFS verbunden. Offizielle Bezeichnungen mit Quellenangabe verwendet. Für die massgebende Fassung siehe bfs.admin.ch.