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FINMA-Leitfaden · 1 von 3

Prüfen, ob ein Institut
von der FINMA bewilligt ist.

Bevor Sie eine Geschäftsbeziehung eröffnen, einen Vertrag unterzeichnen oder Geld überweisen, wollen Sie wissen, ob der Anbieter über die nötige Bewilligung verfügt. Die FINMA veröffentlicht Listen der bewilligten Institute, Personen und Produkte. Dieser Leitfaden zeigt, wo Sie je nach Anbieter suchen, wie Sie ein Ergebnis lesen und warum ein fehlender Eintrag nie als Sanktion zu verstehen ist.

  • Lesezeit: 6 Min.
  • 11 offizielle Quellen
  • abgerufen am 29.09.2026
Inhalt
  1. Das Wichtigste in vier Schritten
  2. Was die FINMA veröffentlicht
  3. Die richtige Liste wählen
  4. Was ein Ergebnis aussagt
  5. Die richtige Einheit bestimmen: UID und LEI
  6. Die Prüfung dokumentieren
  7. Eine ganze Liste prüfen
  8. Offizielle Quellen

Das Wichtigste in vier Schritten

Eine sorgfältige Prüfung folgt vier Schritten. Die nächsten Abschnitte erläutern sie, jeweils mit den offiziellen Quellen.

Ablauf einer Prüfung
  1. Einheit bestimmenFirma, Sitz und UID: UID-Register und Zefix helfen bei der Bestätigung.
  2. Richtige Liste wählenBewilligte Institute, Register der Versicherungsvermittler oder SRO-Mitglieder, je nach Tätigkeit.
  3. Bewilligungsart lesenDie gefundene Bewilligung muss zur angebotenen Dienstleistung passen.
  4. Vorsichtig folgernEin Eintrag gilt für den Stand der Liste; ein fehlender Eintrag verlangt Abklärungen, nie den Schluss auf eine Sanktion.

Was die FINMA veröffentlicht

Für viele Tätigkeiten im Schweizer Finanzmarkt braucht es eine Bewilligung, die in den meisten Bereichen von der FINMA erteilt wird: etwa um Gelder von Kunden zu verwalten oder von Anlegern entgegenzunehmen, Versicherungspolicen zu zeichnen oder Fonds aufzulegen und zu verwalten.1

«Damit Sie überprüfen können, ob eine Person, ein Unternehmen oder ein Finanzprodukt über die notwendige Bewilligung verfügt, können Sie hier gezielt nach dessen Namen suchen.»

Auf derselben Seite stehen Listen je Kategorie zum Herunterladen bereit, jede mit dem Datum der letzten Änderung. Ergänzend stellt die FINMA «als Dienstleistung» die verfügbaren Unternehmens-Identifikationsnummern (UID) bewilligter Unternehmen zur Verfügung.1

Eine Bewilligung zieht nicht überall die gleiche Aufsicht nach sich. Laut FINMA reicht das Spektrum «von einer umfassenden laufenden Überwachung bis zu einer reinen Registrierung ohne laufende Überwachung»; in bestimmten Fällen müssen sich Anbieter zudem einer privaten Selbstregulierungsorganisation anschliessen.1

Die richtige Liste wählen

Welche Liste die richtige ist, hängt vom Anbieter ab. Die Tabelle übernimmt die Kategorien, wie die FINMA sie darstellt. Die letzte Spalte zeigt, ob die Kategorie in der von der FINMA veröffentlichten UID-Liste bewilligter Unternehmen enthalten ist, auf der die Datei von OpenSwissData beruht.2

Wo prüfen, je nach Anbieter

Scrollen Sie die Tabelle, um alle Spalten zu sehen

AnbieterWo prüfen auf finma.chIn der UID-Liste
Banken und Wertpapierhäuser, einschliesslich Raiffeisenbanken, Zweigniederlassungen und Vertretungen ausländischer InstituteNamenssuche; Listen der bewilligten Banken und Wertpapierhäuser, der Raiffeisenbanken und der ausländischen VertretungenJa
Versicherungsunternehmen und VersicherungskonzerneNamenssuche; Listen der bewilligten Versicherungsunternehmen und VersicherungskonzerneJa
Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlerRegister für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler: Eintrag obligatorisch für ungebundene, im Ausnahmefall für gebundene3Nein
Fondsleitungen, Verwalter von Kollektivvermögen, SICAV, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, Vertreter ausländischer kollektiver KapitalanlagenNamenssuche; Liste der bewilligten Fondsleitungen, Verwalter von Kollektivvermögen und Vertreter von ausländischen kollektiven KapitalanlagenJa
Kollektive Kapitalanlagen (die Produkte selbst)Listen der schweizerischen und ausländischen kollektiven KapitalanlagenNein
Vermögensverwalter und TrusteesListe der von der FINMA bewilligten und von einer Aufsichtsorganisation überwachten Vermögensverwalter und TrusteesJa
AufsichtsorganisationenListe der von der FINMA bewilligten AufsichtsorganisationenJa
Bewilligte Personen nach Art. 1b BankG (Fintech-Bewilligung)Liste der bewilligten Personen nach Art. 1b BankGJa
Finanzmarktinfrastrukturen: Handelsplätze, multilaterales Handelssystem, zentrale Gegenpartei, Zentralverwahrer, TransaktionsregisterListe der ausländischen Teilnehmer und der FinanzmarktinfrastrukturenJa, für bewilligte Schweizer Infrastrukturen
Registrierungsstellen und Prüfstellen für ProspekteListen der zugelassenen Registrierungsstellen und Prüfstellen für ProspekteJa
Finanzintermediäre, die einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen sindSRO-Mitglieder-Suche4Nein

Letzte Spalte: Befund vom 29.09.2026 anhand der Bewilligungsarten in der UID-Liste. Die FINMA kann diese Liste ändern.

Die Bewilligungsart lesen, nicht nur den Namen

Eine Bewilligung gilt für eine Tätigkeit. Die FINMA hält dies für Versicherungsvermittler fest: Eine Registrierung als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler «schliesst nicht automatisch eine Bewilligung für die Vermittlung anderer Finanzdienstleistungen mit ein».3 Prüfen Sie, ob die gefundene Bewilligungsart zur angebotenen Dienstleistung passt.

Finanzintermediäre, die dem Geldwäschereigesetz (GwG) über den Anschluss an eine SRO unterstehen, finden Sie über die SRO-Mitglieder-Suche. Die FINMA bietet dort keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit; die Daten der Selbstregulierungsorganisationen werden regelmässig aktualisiert, in der Regel innert zwei bis fünf Arbeitstagen.4

Was ein Ergebnis aussagt

Die Listen der FINMA werden regelmässig aktualisiert. Die FINMA weist aber selbst darauf hin, dass sie in beide Richtungen vom aktuellen Stand abweichen können:

«Es kann vorkommen, dass Beaufsichtigte die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit erhalten haben, jedoch noch nicht auf der entsprechenden Liste aufgeführt sind, oder dass Beaufsichtigte noch als bewilligt aufgeführt sind, denen die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit bereits entzogen worden ist.»

Ein Eintrag ist also ein starkes Indiz für den Stand der Liste, keine Garantie auf die Minute. Ein fehlender Eintrag verlangt Abklärungen, keine Schlussfolgerung. Mögliche Erklärungen:

  • Ein anderer Name. Der Anbieter tritt unter einer Marke oder einem Geschäftsnamen auf, die Liste führt eine andere Bezeichnung. Suchen Sie nach der genauen Firma und danach nach einem unterscheidungskräftigen Namensteil.
  • Ein anderes Register. Versicherungsvermittler haben ein eigenes Register, und Finanzintermediäre mit SRO-Anschluss finden Sie über die SRO-Mitglieder-Suche.1
  • Eine Tätigkeit ohne FINMA-Bewilligungspflicht. Seit dem 1. August 2017 dürfen Unternehmen zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen Gelder bis CHF 1 Mio. bewilligungsfrei entgegennehmen («Sandbox»); sie werden dann nicht von der FINMA beaufsichtigt, und es besteht keine Einlagensicherung.5
  • Eine zeitliche Abweichung der Liste, in die eine oder andere Richtung, wie oben von der FINMA beschrieben.

Ein fehlender Eintrag ist keine Sanktion

Wer auf keiner Bewilligungsliste steht, ist weder Gegenstand einer FINMA-Verfügung, noch ist damit ein Verstoss belegt. Die Endverfügungen, welche die FINMA bei schweren Verletzungen veröffentlicht, bilden eine eigene Liste, ebenso die Warnliste.6 Siehe den Leitfaden zur Warnliste.

Im Zweifelsfall nennt die FINMA auf derselben Seite eine Adresse und eine Hotline, über die Sie erfragen können, ob ein Anbieter die notwendige Bewilligung besitzt.1

Die richtige Einheit bestimmen: UID und LEI

Ein Name kann mehrfach vorkommen, übersetzt oder falsch geschrieben sein. Eine Kennung bezeichnet genau eine Einheit: Sie sollte zuerst abgeglichen werden.

Die UID

Laut Bundesamt für Statistik (BFS) erhält jedes in der Schweiz aktive Unternehmen eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), eindeutig und unveränderlich. Sie besteht aus «CHE» und neun zufällig zugeteilten Ziffern; die Schreibweisen CHE123456789 und CHE-123.456.789 sind beide gültig. Die Ergänzung hinter der Nummer (HR, MWST oder HR/MWST) ist nicht Teil der UID.7

Das UID-Register wird vom BFS geführt, und ein Teil seiner Daten kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden7; die Online-Suche nimmt einen Namen oder eine UID entgegen.8 Für Firma und Sitz laut Handelsregister gibt der zentrale Firmenindex Zefix, täglich aktualisiert, Auskunft auf Einzelabfragen.9

In der UID-Liste der FINMA hat nicht jede Zeile eine UID: Die FINMA spricht von den «verfügbaren» Nummern.1 Ein Unternehmen kann zudem mehrmals erscheinen, mit einer Zeile je Bewilligungsart.2

Der LEI

Der LEI (Legal Entity Identifier) ist ein alphanumerischer Code mit 20 Zeichen, beruht auf der Norm ISO 17442 und wird von der GLEIF verwaltet.10 Die UID-Liste der FINMA enthält keinen LEI: Sie nennt Name, Ort, Bewilligungsart auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch sowie die UID.2

Der Status eines LEI beschreibt dessen Registrierung, nicht die FINMA-Bewilligung. «LAPSED» bezeichnet eine Registrierung, die nicht bis zum vorgesehenen Datum erneuert wurde und deren Einheit nach öffentlichen Quellen ihre Tätigkeit nicht eingestellt hat.11 Ein abgelaufener LEI sagt also nichts über die Bewilligung aus.

Die Prüfung dokumentieren

Eine nützliche Prüfung lässt sich später nachvollziehen. Für jede Abklärung empfiehlt es sich festzuhalten:

  • Datum und Quelle: Seite oder Liste der FINMA, mit ihrem Datum der letzten Änderung;
  • den gesuchten Namen und die gesuchte Kennung;
  • das Ergebnis, die gefundene Bewilligungsart und die gezogene Schlussfolgerung;
  • weitere Abklärungen: UID-Register, Zefix, Anfrage bei der FINMA.

Diese Liste ist eine Arbeitsweise, keine regulatorische Vorgabe: Ihre Pflichten hängen von Ihrer Tätigkeit und Ihren internen Vorgaben ab.

Eine ganze Liste prüfen

Einen Namen von Hand zu prüfen ist einfach. Für Hunderte von Gegenparteien oder regelmässige Wiederholungen zeigt der Leitfaden zur Automatisierung, wie Sie eine Liste über die UID, den LEI und zuletzt über den Namen abgleichen.

Die FINMA-Datei von OpenSwissData übernimmt die UID-Liste der FINMA, ergänzt den LEI, wenn die UID genau einem LEI bei der GLEIF entspricht, und führt die Warnliste in separaten Dateien. Das CSV-Muster zeigt das Format ohne Konto.

Mit den Daten arbeiten

Das FINMA-Register als Dateien.

Die von der FINMA veröffentlichte Liste der UID bewilligter Unternehmen als Excel, CSV, JSON, Parquet und SQL. Ein LEI wird ergänzt, wenn die UID genau einem LEI bei der GLEIF entspricht; die Warnliste bleibt in separaten Dateien, und jede Version ist signiert. Einmalige Zahlung: CHF 299.

Zur ProduktseiteCSV-Muster herunterladenKostenloses Muster ohne Konto: bis zu 20 Registerzeilen je Kategorie.

Offizielle Quellen

Die Zitate und Fakten dieses Leitfadens stammen aus diesen Seiten, abgerufen am 29.09.2026. Massgebend sind allein diese Quellen; sie können sich seither geändert haben.

  1. FINMA · Bewilligte oder registrierte Institute, Personen und Produktehttps://www.finma.ch/de/finma-public/bewilligte-institute-personen-und-produkte/
  2. FINMA · Liste Unternehmens-Identifikationsnummern bewilligter Unternehmen (CSV-Datei)https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/bewilligungstraeger/csv/uid.csv
  3. FINMA · Register für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlerhttps://www.finma.ch/de/ueberwachung/versicherungsvermittler/registersuche/
  4. FINMA · SRO-Mitglieder-Suchehttps://www.finma.ch/de/bewilligung/selbstregulierungsorganisationen-sro/sro-mitglieder-suche/
  5. FINMA · Unerlaubte Tätigkeitenhttps://www.finma.ch/de/durchsetzung/unerlaubte-taetigkeiten/
  6. FINMA · Warnungen der FINMAhttps://www.finma.ch/de/finma-public/warnungen/
  7. Bundesamt für Statistik (BFS) · Allgemeines zur UIDhttps://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/register/unternehmensregister/unternehmens-identifikationsnummer/allgemeines-uid.html
  8. Bundesamt für Statistik (BFS) · UID-Register: Suchehttps://www.uid.admin.ch/
  9. Bundesamt für Justiz (BJ) · Handelsregister, Zefix® und Regixhttps://www.bj.admin.ch/de/handelsregister-zefix-und-regix
  10. GLEIF · The Legal Entity Identifier (LEI) (Dokument auf Englisch)https://www.gleif.org/en/organizational-identity/lei-vlei/the-legal-entity-identifier-lei
  11. GLEIF · Level 1 Data: LEI-CDF Format 3.1 (Dokument auf Englisch)https://www.gleif.org/en/lei-data/access-and-use-lei-data/level-1-data-lei-cdf-3-1-format
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