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FINMA-Leitfaden · 2 von 3

Die Warnliste der FINMA.
Was sie sagt. Und was nicht.

Die FINMA veröffentlicht eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. In einer Prüfung ist sie nützlich, wenn man sie so liest, wie die FINMA sie beschreibt: als Hinweis, dem nachzugehen ist, nicht als Urteil über eine Person.

  • Lesezeit: 5 Min.
  • 7 offizielle Quellen
  • abgerufen am 29.09.2026
Inhalt
  1. Drei Listen, drei Aussagen
  2. Wer auf der Warnliste steht
  3. Was ein Eintrag nicht aussagt
  4. Was ein Eintrag enthält
  5. Ähnliche Namen und Unternehmen ohne Verbindung
  6. Die Liste in einer Prüfung verwenden
  7. Die Warnliste in der Datei von OpenSwissData
  8. Offizielle Quellen

Drei Listen, drei Aussagen

Auf ihrer Seite «Warnungen» führt die FINMA drei Listen, die Anleger, Gläubiger und Versicherte auf mögliche Gefahren auf dem Finanzmarkt aufmerksam machen: die Warnliste, die Liste der Endverfügungen nach Art. 34 FINMAG und die Liste der eingesetzten Untersuchungsbeauftragten.1

Diese Listen sagen nicht dasselbe. Bei schwerer Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen kann die FINMA ihre Verfügung nach Eintritt der Rechtskraft ganz oder teilweise veröffentlichen.1 Die Warnliste beruht dagegen auf einem Verdacht, den die FINMA nicht abklären konnte.

Wer auf der Warnliste steht

«Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben.»

Laut FINMA kann eine Aufnahme auch erfolgen, wenn ihre Untersuchungen eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern vermuten lassen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen vornehmen konnte.2

Die Liste lässt sich auf der Website der FINMA nach Namen durchsuchen und mit den Filtern «Mit HR-Eintrag» und «Ohne HR-Eintrag» eingrenzen.2

Was ein Eintrag nicht aussagt

  • Kein Beweis für eine illegale Tätigkeit. Ein Eintrag bedeutet laut FINMA «nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist»; er weist darauf hin, dass keine Bewilligung vorliegt.2
  • Keine Sanktionsverfügung. Die nach Art. 34 FINMAG veröffentlichten Endverfügungen bilden eine eigene Liste.1
  • Keine Liste internationaler Sanktionen. Die Schweiz setzt internationale Sanktionen gestützt auf das Embargogesetz oder im Rahmen der Geldwäschereigesetzgebung um3; das SECO veröffentlicht die Gesamtliste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen.4
  • Keine abschliessende Liste. Für die Warnliste besteht laut FINMA «nicht der Anspruch, abschliessend und tagesaktuell zu sein»: Ein Anbieter ohne Bewilligung kann (noch) fehlen.2 Ein fehlender Eintrag auf der Warnliste belegt deshalb keine Bewilligung.
  • Kein vollständiges Bild. Die FINMA kann nur tätig werden, wenn sie örtlich und sachlich zuständig ist und konkrete Anhaltspunkte vorliegen; sie empfiehlt, auch weitere Warnlisten zu konsultieren, etwa jene der Kantonspolizei Zürich (cybercrimepolice.ch) oder der IOSCO (I-SCAN).2

Ein Eintrag betrifft nur die beschriebene Einheit

Ein Eintrag betrifft den von der FINMA beschriebenen Anbieter, mit Namen, Sitz, Adresse und Website. Über ein anderes Unternehmen mit ähnlichem Namen sagt er nichts aus.

Was ein Eintrag enthält

Jeder Eintrag der Liste führt zu einer Detailseite auf finma.ch. Die Darstellung unten zeigt deren Rubriken, ohne echte Daten.2

Die Rubriken eines Eintrags der Warnliste

FINMA · Warnliste · Detailseite

Datum
Oben im Eintrag angezeigt.
Name
Wie veröffentlicht: Firma, Marke oder Name einer Website.
Sitz
Kann leer sein («-»).
Adresse
Wie veröffentlicht.
Internet
Kann leer sein.
Handelsregister (HR)
«Mit HR-Eintrag» oder «Ohne HR-Eintrag».
Bemerkungen
Allfällige Präzisierungen der FINMA, oder «-».

Was der Eintrag sagt

  • Die FINMA hat ermittelt, ohne ihren Verdacht abklären zu können, oder vermutet eine erhebliche Gefährdung von Anlegern.
  • Laut FINMA verfügt der beschriebene Anbieter über keine Bewilligung.

Was er nicht sagt

  • Dass die Tätigkeit illegal ist oder eine bestimmte Person einen Verstoss begangen hat.
  • Dass ein Unternehmen mit ähnlichem Namen betroffen ist.
  • Dass ein Anbieter ohne Eintrag bewilligt ist.

Ähnliche Namen und Unternehmen ohne Verbindung

Ein ähnlicher Name beweist keine Identität. Ein seriöses Unternehmen kann ähnlich heissen wie ein Eintrag, und ein Anbieter kann einen Namen verwenden, der an ein bekanntes Institut erinnert, ohne mit ihm verbunden zu sein. Bei Versicherungsvermittlern rät die FINMA ausdrücklich zu prüfen, ob die Angaben mit jenen im öffentlichen FINMA-Register übereinstimmen.5

Bevor Sie eine Gegenpartei einem Eintrag zuordnen:

  1. Öffnen Sie die Detailseite des Eintrags auf finma.ch.
  2. Vergleichen Sie Sitz, Adresse und Website mit den bekannten Angaben Ihrer Gegenpartei.
  3. Prüfen Sie die UID Ihrer Gegenpartei im UID-Register und ihre Firma in Zefix.67 Ein Eintrag «Ohne HR-Eintrag» lässt sich nicht allein aufgrund eines Namens einem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen zuordnen.
  4. Halten Sie Ihre Schlussfolgerung fest: Übereinstimmung bestätigt, ausgeschlossen, oder unklar und zur Prüfung weitergeleitet.

In der Datei von OpenSwissData

Die Warnliste bleibt in eigenen Dateien, getrennt vom Register, und kein bewilligtes Institut wird aufgrund einer Namensähnlichkeit automatisch markiert: Das Feld is_warning_listed des Registers bleibt leer.

Die Liste in einer Prüfung verwenden

Bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung oder einer periodischen Überprüfung hilft die Warnliste, Fälle für eine genauere Prüfung zu erkennen. Ein vorsichtiges Vorgehen:

  • nach dem vollständigen Namen suchen, dann nach unterscheidungskräftigen Namensteilen ohne Rechtsform und nach dem Domainnamen der Website;
  • jeden Treffer als «zu prüfenden Kandidaten» einstufen, nie als automatischen Treffer;
  • auch die Liste der bewilligten Institute und die veröffentlichten Endverfügungen konsultieren;
  • die Suche regelmässig wiederholen: Die FINMA nimmt Einträge auf und streicht sie nach ihren Abklärungen.2

Für eine einzelne Frage durchsucht das kostenlose Werkzeug kyc_check des MCP-Servers das Register und die Warnliste nach einem Namen. Für ganze Listen siehe den Leitfaden zur Automatisierung.

Die Warnliste in der Datei von OpenSwissData

Die FINMA-Datei liefert die Warnliste getrennt vom Register, als finma_warnings.csv, .json, .sql und .parquet sowie im Tabellenblatt «Avertissements» der Excel-Arbeitsmappe. Jede Zeile enthält:

Felder von finma_warnings

Scrollen Sie die Tabelle, um alle Spalten zu sehen

FeldInhalt
nameDer Name, wie ihn die FINMA veröffentlicht.
date_addedDas von der FINMA für den Eintrag angezeigte Datum, im Format JJJJ-MM-TT.
categoryDie englische Bezeichnung des FINMA-Filters, zum Beispiel «Entered in commercial register».
source_urlDer Link zur Detailseite des Eintrags auf finma.ch.
warning_typeEin fester Wert für diese Liste.
countryIn der aktuellen Version leer.
additional_infoDas letzte Segment der Adresse der Detailseite.

Sitz, Adresse und Website sind nicht enthalten: Öffnen Sie für einen Vergleich die Detailseite. Das kostenlose CSV-Muster enthält Registerzeilen, nicht die Warnliste.

Mit den Daten arbeiten

Das FINMA-Register als Dateien.

Die von der FINMA veröffentlichte Liste der UID bewilligter Unternehmen als Excel, CSV, JSON, Parquet und SQL. Ein LEI wird ergänzt, wenn die UID genau einem LEI bei der GLEIF entspricht; die Warnliste bleibt in separaten Dateien, und jede Version ist signiert. Einmalige Zahlung: CHF 299.

Zur ProduktseiteCSV-Muster herunterladenKostenloses Muster ohne Konto: bis zu 20 Registerzeilen je Kategorie.

Offizielle Quellen

Die Zitate und Fakten dieses Leitfadens stammen aus diesen Seiten, abgerufen am 29.09.2026. Massgebend sind allein diese Quellen; sie können sich seither geändert haben.

  1. FINMA · Warnungen der FINMAhttps://www.finma.ch/de/finma-public/warnungen/
  2. FINMA · Warnlistehttps://www.finma.ch/de/finma-public/warnungen/warnliste/
  3. FINMA · Sanktionen und FATF-Statementshttps://www.finma.ch/de/dokumentation/internationale-sanktionen-und-terrorismusbekaempfung/
  4. SECO · Suche nach Sanktionsadressaten und Gesamtlistehttps://www.seco.admin.ch/de/suche-nach-sanktionsadressaten
  5. FINMA · Register für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlerhttps://www.finma.ch/de/ueberwachung/versicherungsvermittler/registersuche/
  6. Bundesamt für Statistik (BFS) · Allgemeines zur UIDhttps://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/register/unternehmensregister/unternehmens-identifikationsnummer/allgemeines-uid.html
  7. Bundesamt für Justiz (BJ) · Handelsregister, Zefix® und Regixhttps://www.bj.admin.ch/de/handelsregister-zefix-und-regix
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